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Das Ministerium für Gesundheit, Soziales und Sport hat insgesamt 600.000 € reserviert, um den Kauf zusätzlicher Kühlkapazität zu kompensieren. Für den Kauf oder die Miete eines medizinischen Kühlschranks oder Loggers stehen maximal 300 € pro Praxis zur Verfügung. Diese müssen die Qualitätsanforderungen erfüllen, die in den Qualitätsanforderungen für die Lagerung von Pneumokokken-Impfstoffen angegeben sind. Bei der Eingabe der Impfstofferklärung können (ein Teil) dieser Kosten angegeben werden, wobei eine Originalrechnung als Nachweis einzureichen ist. Es versteht sich von selbst, dass nicht mehr beansprucht werden kann als auf der Rechnung angegeben. Wenn mehr als 2.000 Praktiken von der festgelegten Zulage Gebrauch machen, wird der Höchstbetrag pro Praxis reduziert.
Sie müssen sich nicht speziell für dieses Schema registrieren. Jede Praxis erhält die Möglichkeit, dies während der Erklärung zu nutzen. Um abschätzen zu können, ob Sie in der Praxis über eine ausreichende Kühlleistung verfügen, können Sie hier überprüfen, wie viel Kühlvolumen Sie benötigen.
Ein HAT aus mehreren Praxen mit jeweils eigenem AGB-Code kann gemeinsam einen medizinischen Kühlschrank erwerben. Jede einzelne Praxis muss hierfür eine Teilrechnung anfordern, die später mit der Rechnung eingereicht werden kann. Auch hier gilt pro Teilrechnung ein Zuschuss von maximal 300 €.
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